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Tierversuche müssen abgeschafft werden, da sie ethisch nicht vertretbar sind und den medizinischen Fortschritt behindern. Die Kampagne zielt auf einen besonders grausamen Teilbereich der Tierversuche ab, für den ein gesetzliches Verbot mit etwas politischem Willen realistisch umsetzbar ist.

Eine Kampagne von


Grausamste Tierversuche – die Spitze des Eisbergs

 

In der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden. Es gibt zur Auswahl: keine Wiederherstellung der Lebensfunktionen, gering, mittel und schwer. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad „schwer“ fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett:

Schwimmen bis zur Erschöpfung, um Depression zu simulieren („forcierter Schwimmtest")
Elektroschocks, denen das Tier nicht entkommen kann („erlernte Hilflosigkeit“)
Tod durch Vergiftung
Wirksamkeitstests von Impfstoffen
• Bestrahlung mit Todesfolge
• Tod durch Abstoßungsreaktion von Transplantaten
• Knochentumore, metastasierende Tumore und fortschreitende, tödliche Tumore
• Knochenbrüche
Versagen mehrerer Organe
Xenotransplantation (Organtransplantation von einer Tierart auf eine andere)
• Anzüchten von mit schwerem Leid verbundenen genetischen Störungen, z.B. Huntington Krankheit
• längere Einzelhaltung von Primaten oder Hunden
• Immobilisierung zur Herbeiführung von Magengeschwüren oder Herzversagen

Dabei müssen die Experimentatoren die Einteilung in Schweregrade für ihre Versuche selbst vornehmen. Eine häufige Zu-niedrig-Einstufung ist wahrscheinlich. Eine Analyse von 51 Tierversuchsanträgen aus Bayern ergab, dass Zweidrittel der Forscher die Leiden der Tiere zu niedrig einstufte, kein einziger zu hoch.

Und dabei hat die EU eine ganze Reihe von extrem grausamen, aber üblichen Tierversuchen gar nicht in der Liste aufgeführt:
• Infektion (oft mit bis zu 100% Sterberate)
• Entzündungen mit Todesfolge
• Wasser- oder Futterentzug
• künstlich ausgelöster Schlaganfall
• Herzinfarkt/Herzversagen am wachen Tier
• Hirnversuche an u.a. Affen, Katzen und Mäusen

Das heißt, die Liste der besonders schweren Tierversuche ist nur die Spitze des Eisbergs.

EU verbietet, Deutschland nicht


Richtlinie EU/2010/63:

"Aus ethischer Sicht sollte es eine Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste geben, die in wissenschaftlichen Verfahren nicht überschritten werden darf. Hierzu sollte die Durchführung von Verfahren, die voraussichtlich länger andauernde und nicht zu lindernde starke Schmerzen, schwere Leiden oder Ängste auslösen, untersagt werden."


Die EU verbietet diese Spitze des Eisbergs, erlaubt den Mitgliedstaaten aber Ausnahmen. Und genau das hat die Bundesregierung bei der Neufassung des Tierschutzgesetzes getan: Sie hat auf Druck der Tierversuchslobby von der Ausnahme Gebrauch gemacht und auch die allerschlimmsten Tierversuche erlaubt.

Verbot umsetzen! JETZT!

Wir wollen, dass Deutschland das von der EU ermöglichte Verbot der Schweregrad „schwer“ Tierversuche umsetzt und diese Versuche gesetzlich verbietet. Juristisch ist das nicht nur möglich, sondern sogar geboten, denn der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und kann die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit einschränken.

 

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