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Grausamste Tierversuche – die Spitze des EisbergsIn der EU müssen seit 2012 beantragte Tierversuche in Schweregrade eingeteilt werden. Es gibt zur Auswahl: keine Wiederherstellung der Lebensfunktionen, gering, mittel und schwer. Die von der EU vorgelegte Liste, was unter Schweregrad „schwer“ fällt, liest sich wie ein Horrorkabinett: • Schwimmen bis zur
Erschöpfung, um Depression zu simulieren („forcierter
Schwimmtest") Dabei müssen die Experimentatoren die Einteilung in Schweregrade für ihre Versuche selbst vornehmen. Eine häufige Zu-niedrig-Einstufung ist wahrscheinlich. Eine Analyse von 51 Tierversuchsanträgen aus Bayern ergab, dass Zweidrittel der Forscher die Leiden der Tiere zu niedrig einstufte, kein einziger zu hoch. Und dabei hat die EU eine ganze Reihe von extrem grausamen, aber üblichen Tierversuchen gar nicht in der Liste aufgeführt: Das heißt, die Liste der besonders schweren Tierversuche ist nur die Spitze des Eisbergs. EU verbietet, Deutschland nicht
Die EU verbietet diese Spitze des Eisbergs, erlaubt den Mitgliedstaaten aber Ausnahmen. Und genau das hat die Bundesregierung bei der Neufassung des Tierschutzgesetzes getan: Sie hat auf Druck der Tierversuchslobby von der Ausnahme Gebrauch gemacht und auch die allerschlimmsten Tierversuche erlaubt. Verbot umsetzen! JETZT!Wir wollen, dass Deutschland das von der EU ermöglichte Verbot der Schweregrad „schwer“ Tierversuche umsetzt und
diese Versuche gesetzlich verbietet. Juristisch ist das nicht nur möglich, sondern sogar geboten, denn der Tierschutz ist im Grundgesetz verankert und kann die ebenfalls grundgesetzlich verbriefte Forschungsfreiheit einschränken.
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